Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Impressum
Stand: Januar 2026
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der GP Group GmbH, Gotthardstrasse 75, 6438 Ibach, Schweiz (nachfolgend „GP Group“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für:
- den Handel mit Waren und Materialien
- die Erbringung von Dienstleistungen
- die Vermietung von Material, Geräten oder Zubehör
- damit zusammenhängende Nebenleistungen wie Transport, Lieferung, Instruktion, Montage, Rücknahme oder Entsorgung
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der GP Group ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Für einzelne Leistungen können ergänzende Offerten, Auftragsbestätigungen, Mietscheine, Leistungsbeschriebe oder Preislisten gelten. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarung
- Auftragsbestätigung oder Vertrag
- besondere Leistungsbedingungen
- diese AGB
2. Begriffe
2.1 „Waren“ sind alle beweglichen Sachen, die verkauft oder geliefert werden.
2.2 „Dienstleistungen“ sind alle werk- oder dienstleistungsnahen Leistungen wie Beratung, Unterstützung, Ausführung, Montage, Einsatz vor Ort oder organisatorische Leistungen.
2.3 „Mietmaterial“ sind alle Gegenstände, Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Zubehörteile oder sonstigen Materialien, die dem Kunden vorübergehend gegen Entgelt zur Nutzung überlassen werden.
2.4 „Schriftlich“ umfasst auch E-Mail, sofern nicht ausdrücklich die gesetzliche Schriftform verlangt wird.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote von GP Group sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- beidseitige Vertragsunterzeichnung
- tatsächliche Leistungserbringung
- Übergabe oder Auslieferung der Ware oder des Mietmaterials
- oder Annahme der Leistung durch den Kunden
3.3 Angaben in Prospekten, Preislisten, Katalogen, E-Mails oder auf Websites sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil bezeichnet werden.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung der GP Group. Mehraufwand, Zusatzkosten und Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden, soweit dieser die Änderung veranlasst hat.
4. Preise und Vergütung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
4.2 Nicht im Preis enthalten sind insbesondere:
Transport- und Lieferkosten
Reisezeit und Spesen
Wartezeiten
Montage- oder Demontagekoste
Zusatzaufwand infolge unrichtiger Angaben des Kunden
Kosten aus Terminverschiebungen oder Unterbrüchen, die nicht von der GP Group zu vertreten sind
4.3 GP Group ist berechtigt, bei länger dauernden Aufträgen oder Dauerschuldverhältnissen ausgewiesene Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Lohn-, Transport- oder Beschaffungskosten vorzunehmen, sofern dies sachlich begründet und für den Kunden nachvollziehbar ist.
5. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
5.1 Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2 Bei grösseren Aufträgen, Vermietungen oder Sonderbestellungen kann die GP Group Vorauszahlung, Akonto-Zahlungen, Depotleistungen oder andere Sicherheiten verlangen.
5.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die Rechnung eine kalendermässig bestimmte Fälligkeit enthält.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist die GP Group berechtigt:
- Verzugszins in branchenüblicher oder gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen
- Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen
- weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten
- nur noch gegen Vorauszahlung zu leisten
- laufende Arbeiten oder Vermietungen auszusetzen
- vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern eine angemessene Nachfrist unbenutzt abgelaufen ist
5.5 Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die vertragsgemässe Leistung erforderlich sind.
6.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Der dadurch verursachte Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6.3 Verzögerungen, Stillstände oder Mehrkosten, die durch den Kunden oder dessen Hilfspersonen verursacht werden, gehen zulasten des Kunden.
7. Termine, Fristen und Annahmeverzug
7.1 Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
7.2 Wird die Annahme einer Leistung, Lieferung oder Rückgabe durch Umstände auf Seiten des Kunden verzögert, ist die GP Group berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand, Lagerkosten, Wartezeiten oder Zusatztransporte in Rechnung zu stellen.
7.3 Gerät der Kunde mit der Abnahme oder Rücknahme in Verzug, kann die GP Group nach angemessener Frist über die Ware oder das Mietmaterial anderweitig verfügen oder den Vertrag auflösen und Schadenersatz verlangen.
8. Haftung
8.1 Die GP Group haftet für direkte Schäden, die sie rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder Schäden aus Betriebsunterbruch ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen oder beschränkt.
8.4 Zwingende gesetzliche Haftungsgründe, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder widerrechtlicher Absicht, bleiben vorbehalten.
9. Höhere Gewalt
9.1 Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der GP Group, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Streiks, Krieg, Lieferengpässe, Energieausfälle oder erhebliche Transportstörungen, befreien die GP Group für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht.
9.2 Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil schriftlich beenden.
10. Datenschutz und Kommunikation
10.1 Personendaten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften bearbeitet.
10.2 Die GP Group ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung elektronische Kommunikationsmittel zu verwenden.
10.3 Weiterführende Informationen zum Datenschutz können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
11.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der GP Group.
11.3 Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Veröffentlichung oder schriftlichen Mitteilung in geeigneter Form.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Handel und Warenlieferungen
13. Lieferumfang und Lieferung
13.1 Der Lieferumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein oder einer schriftlichen Einzelvereinbarung.
13.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
13.3 Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen, organisatorischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
13.4 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die die GP Group nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
14. Gefahrübergang
14.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den von ihm bezeichneten Empfänger über.
14.2 Erfolgt Versand oder Transport auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über, soweit gesetzlich zulässig.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der GP Group.
15.2 Der Kunde ermächtigt die GP Group, soweit erforderlich, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden in entsprechenden Registern eintragen zu lassen.
16. Prüfpflicht und Mängelrüge
16.1 Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.
16.2 Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich zu melden.
16.3 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Waren als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17. Gewährleistung bei Waren
17.1 Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln leistet die GP Group nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisreduktion oder Gutschrift.
17.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
17.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemässer Lagerung, fehlerhafter Verwendung, natürlicher Abnutzung, Eingriffen Dritter oder Nichtbeachtung von Anweisungen.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
18. Leistungsumfang
18.1 Art und Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus Offerte, Auftragsbestätigung, Einsatzplanung oder separatem Vertrag.
18.2 Sofern kein bestimmter Erfolg ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, schuldet die GP Group eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
18.3 Die GP Group ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfspersonen oder Subunternehmer beizuziehen.
19. Leistungstermine und Abnahme
19.1 Vereinbarte Ausführungs- oder Einsatztermine setzen voraus, dass der Kunde alle Vorleistungen rechtzeitig erbracht hat.
19.2 Soweit eine Abnahme vorgesehen oder sachlich angezeigt ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.
19.3 Erfolgt innert dieser Frist keine begründete Mängelanzeige oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
20. Zusatzaufwand und Leistungsänderungen
20.1 Leistungen, die nicht im ursprünglich vereinbarten Umfang enthalten sind, insbesondere Zusatzarbeiten, Wartezeiten, erneute Anfahrten, Materialmehraufwand oder Änderungen auf Kundenwunsch, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
20.2 Die GP Group ist berechtigt, bei wesentlichen Änderungswünschen Termine und Vergütung angemessen anzupassen.
Teil D – Besondere Bestimmungen für Vermietung von Material
21. Mietgegenstand und Übergabe
21.1 Mietgegenstand, Mietdauer, Mietzins, Depot, Einsatzort und allfällige besondere Nutzungsbedingungen ergeben sich aus Vertrag, Offerte, Mietschein oder Lieferschein.
21.2 Der Kunde bestätigt mit der Übernahme des Mietmaterials dessen vertragsgemässen Zustand, sofern er nicht unverzüglich schriftlich erkennbare Mängel meldet.
22. Gebrauch und Sorgfaltspflichten
22.1 Der Kunde hat das Mietmaterial sachgemäss, sorgfältig und ausschliesslich im vereinbarten Rahmen zu verwenden.
22.2 Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung, Veränderung oder Verbringung an einen anderen Einsatzort ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der GP Group zulässig.
22.3 Der Kunde beachtet alle Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungshinweise.
23. Mietdauer, Rückgabe und Rückgabeverzug
23.1 Die Mietdauer endet zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt oder nach schriftlicher Kündigung gemäss Vertrag.
23.2 Das Mietmaterial ist vollständig, gereinigt und in gebrauchsfähigem Zustand am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurückzugeben.
23.3 Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde den vereinbarten Mietzins bis zur tatsächlichen Rückgabe sowie zusätzlich allfällige weitere Schäden, Umtriebe oder entgangene Anschlussvermietungen, soweit nachgewiesen.
23.4 Die GP Group ist berechtigt, bei ausbleibender Rückgabe das Mietmaterial auf Kosten des Kunden zurückzuholen oder zurückholen zu lassen.
24. Schäden, Verlust und Diebstahl
24.1 Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur ordnungsgemässen Rückgabe für Verlust, Diebstahl, Untergang, Beschädigung und ausserordentliche Verschmutzung des Mietmaterials, soweit er dies zu vertreten hat.
24.2 Schäden, Störungen, Unfälle, behördliche Eingriffe oder Verlustfälle sind der GP Group unverzüglich mitzuteilen.
24.3 Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der GP Group veranlasst werden, ausser es handle sich um unaufschiebbare Sicherheitsmassnahmen.
24.4 Die Kosten für Instandstellung, Reinigung, Ersatzbeschaffung oder Minderwert gehen zulasten des Kunden, soweit die Ursache in dessen Risikosphäre liegt.
25. Haftung und Versicherung bei Mietmaterial
25.1 Der Kunde ist für den sicheren Einsatz des Mietmaterials verantwortlich.
25.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Abschluss einer ausreichenden Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht Sache des Kunden.
25.3 GP Group haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemässer Nutzung, Überlastung, fehlender Sicherung oder Nichtbeachtung von Bedienungsanweisungen entstehen.
Impressum
GP Group GmbH
Gotthardstrasse 75
6438 Ibach
Telefon: +41 41 810 01 13
E-Mail: info@gp-group.ch
Web: www.gp-group.ch
